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Fördermittel für Ihre berufliche Weiterbildung: So holen Sie sich Unterstützung

Keine Frage: Weiterbildung kostet. Gleichzeitig sind in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt lebenslanges Lernen, Digitalisierung und Transformation zentrale Themen im beruflichen und privaten Alltag. Es führt kein Weg daran vorbei: Um in diesem dynamischen Umfeld erfolgreich zu sein, ist es entscheidend, kontinuierlich neues Wissen zu erwerben und sich persönlich weiterzuentwickeln.

Glücklicherweise gibt es verschiedene Fördertöpfe für „Bildungshungrige“. Ob Unterstützung vom Bund, vom Land Baden-Württemberg oder vom Arbeitgeber – die Zuschussmöglichkeiten sind vielfältiger als man denkt.

Diese finanziellen Unterstützungen öffnen Ihnen die Tür zur Welt des lebenslangen Lernens. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre berufliche Zukunft zu gestalten. Wir beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Fördermöglichkeit und begleiten Sie dabei, diese zu beantragen.

Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Fördermöglichkeiten, die von der Bundesagentur für Arbeit, dem Europäischen Sozialfonds und im Rahmen der Bildungszeit zur Verfügung gestellt werden und bei denen wir Sie unterstützen können.

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Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung

Karriereförderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Zuschüsse für Ihre Weiterbildung

Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht nur für die Vermittlung von Jobs verantwortlich, sondern bietet auch vielfältige Optionen zur Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung. Die Art der Förderung hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten sind:

  • Förderung von Beschäftigten nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG): Nach diesem Gesetz können im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses mit bis zu 100% der Weiterbildungskosten gefördert werden. Weiterhin sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich.
  • Förderung bei Arbeitslosigkeit: Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit bestimmte Kosten für die Weiterbildung.
  • Berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit: Beschäftigte können die Zeiten der Kurzarbeit nutzen sich weiterzubilden und die Weiterbildungskosten gefördert bekommen.

Als langjährig zertifizierter Weiterbildungsanbieter sind viele unserer Lehrgänge nach AZAV (gemäß §81ff. SGB III) zugelassen. Daher können wir Weiterbildungslehrgänge durchführen, die von der Arbeitsagentur gefördert werden.

Für wen ist die Förderung gedacht?

Die Förderung der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an verschiedene Zielgruppen:

  • Unternehmen: Unternehmen können nach dem Qualifizierungschancengesetz Bildungsgutscheine für ihre Mitarbeitenden erhalten. Dies unterstützt die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden.
  • Mitarbeitende in Kurzarbeit: Auch Mitarbeitende in Kurzarbeit können Zuschüsse zur Weiterbildung in Anspruch nehmen.
  • Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können die Kosten für ihre Weiterbildung über einen Bildungsgutschein abdecken lassen.

Sie sehen: Auch Unternehmen haben die Möglichkeit, je nach Unternehmensgröße und Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeitenden bis zu 100% der Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Weiterbildungszeiten zu erhalten.

Was wird gefördert?

Durch die Förderung der Bundesagentur für Arbeit können u.a. folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • Übernahme der Lehrgangskosten: Die Kosten für Ihre Weiterbildung werden teilweise oder sogar bis zu 100% von der Agentur für Arbeit getragen.
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt: Unterstützung beim Arbeitsentgelt für die Zeiten Ihrer Weiterbildung.

15% höhere Zuschüsse: Unternehmen mit Qualifizierungsvereinbarungen und einem erhöhten Weiterbildungsbedarf können bis zu 15% höhere Zuschüsse erhalten.

Und wie funktioniert die Antragstellung?

Nachdem wir Ihnen in unserem Fördermittel-Briefing einen ersten Überblick über das Förderprogramm, die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen gegeben haben, geben wir das Zepter in Ihre Hände: Da es sich hier um eine Einzel- bzw. Arbeitgeberförderung handelt, ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme mit Ihrer Arbeitsagentur.

  • Schritt 1: Beratungsgespräch beim Ihrer zuständigen Arbeitsagentur
  • Schritt 2: Bildungsgutschein oder Qualifizierungsvereinbarung bekommen
  • Schritt 3: Bildungsträger informieren bzw. Bildungsgutschein beim Bildungsgutschein einlösen
  • Schritt 4: Weiterbildung starten. Los geht’s!

Fördern Sie Ihre berufliche Entwicklung! Nutzen Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit, um Ihre berufliche Weiterbildung zu finanzieren und Ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie bei Ihrem Weiterbildungsprozess unterstützen können.

 

Weitere Infos zur Förderung von Weiterbildung über die Arbeitsagentur hier.

FAQ Förderung Arbeitsagentur

Die Voraussetzungen variieren je nach Fördermaßnahme. Allgemeine Anforderungen können beinhalten, dass Sie arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden oder bestimmte Kriterien zur beruflichen Weiterbildung erfüllen. Die genauen Anforderungen können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch mtteilen und erfahren Sie darüber hinaus bei Ihrem Berater der Agentur für Arbeit.

Die Kosten, die durch die Förderung abgedeckt werden, können Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und gegebenenfalls Materialkosten umfassen.

Die Bearbeitungsdauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch mit einer Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen rechnen. Bei der Förderung über Arbeitsagentur muss der Antrag vor Beginn der Qualifizierung bewilligt sein. Es ist also ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie die Förderung rechtzeitig erhalten.

Wenn Sie die Weiterbildung nicht erfolgreich abschließen, kann es sein, dass Sie die Fördermittel zurückzahlen müssen, insbesondere wenn die Maßnahme nicht den geforderten Kriterien entspricht oder Sie die Weiterbildung ohne triftigen Grund abbrechen. Es ist wichtig, sich über die genauen Rückzahlungsbedingungen im Vorfeld zu informieren.

Nicht jede Weiterbildung ist förderfähig. Die Bildungsmaßnahme muss von der Agentur für Arbeit anerkannt sein und bestimmten Kriterien entsprechen. Als langjährig zertifizierter Weiterbildungsanbieter sind viele unserer Lehrgänge nach AZAV (gemäß §81ff. SGB III) zugelassen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder auf der offiziellen Website der Bundesagentur für Arbeit. Dort finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen und Antragsverfahren.

ESF-Förderprogramm Fachkurse Baden-Württemberg – Ihre Chance auf Weiterbildung

Mit einem überschaubaren Aufwand satte Zuschüsse erhalten oder kurzfristig eine Weiterbildung absolvieren? Dann ist das ESF-Förderprogramm Fachkurse Baden-Württemberg eine weitere großartige Möglichkeit, Ihre beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen zu verbessern.

Und das Tolle: Sie dürfen sogar mehrfach eine ESF-Förderung in Anspruch nehmen.

Für wen ist die Förderung gedacht?

Folgende Zielgruppen sind förderberechtigt:

 

  • Beschäftigte aus Unternehmen (Ausnahme: Beschäftigte von Transfergesellschaften)
  • Unternehmerinnen und Unternehmer
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler
  • Gründungswillige, Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger

die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.

Wichtig: Nicht gefördert werden Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).

Was wird gefördert?

Teilnehmende können grundsätzlich einen Zuschuss von 30% zu den Seminarnettokosten erhalten, und Teilnehmende, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, sogar 70% Zuschuss. Teilnehmende ohne Berufsabschluss erhalten 70 % auf die Seminargebühr.

Zertifizierungsgebühren, die z.B. bei unseren IPMA Lehrgängen entstehen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Und wie funktioniert die Antragstellung?

Wir machen es Ihnen leicht: 

Ihre Förderung in 3 Schritten:

  1. Wir prüfen: Fördervoraussetzungen und Zielgruppenzugehörigkeit
  2. Sie antworten: Kurzer Teilnehmerfragebogen – das war’s
  3. Sie sparen: Rechnung bereits um Förderung reduziert

Das wars schon. Die Beantragung läuft komplett über uns.

 

Weitere Infos zur ESF-Förderung hier.

FAQs ESF

Die Fachkursförderung ist ein Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF), das berufliche Weiterbildungen finanziell unterstützt. Ziel ist es, die Qualifikationen von Arbeitnehmern, Arbeitssuchenden und Selbstständigen zu verbessern und so deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Viele unserer Weiterbildungsangebote, einschließlich der IPMA-Lehrgänge, können durch die Fachkursförderung unterstützt werden. Die genauen förderfähigen Kurse sind auf unserer Website aufgeführt oder können direkt bei uns erfragt werden.

Sie erhalten von uns zunächst die Zielgruppenabfrage. Mit dieser prüfen wir formal Ihre Förderfähigkeit. Fällt diese positiv aus erhalten Sie von noch einen Teilnehmerfragebogen. Diesen schicken Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zurück. Das wars. Sie erhalten dann eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung mit der ausgewiesenen ESF-Förderung.

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Ausgeschlossen ist die Kombination mit Förderungen über die Arbeitsagentur. Bitte kommen Sie auf uns vor Beginn des Kurses zu.

Der Antrag auf Fachkursförderung muss vor Kursbeginn eingereicht werden. Da dies aber direkt über und mit uns erfolgt, sind die Bearbeitungszeiten sehr kurz.

JA! Es wird ausdrücklich begrüßt, wenn Teilnehmende mehrere Kurse absolvieren.

Für detaillierte Informationen können Sie uns direkt kontaktieren. Wir helfen Ihnen, die passende Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung zu finden und unterstützen Sie bei der gesamten Abwicklung.

Bildungszeit Baden-Württemberg - Die Freiheit zu lernen

In Baden-Württemberg haben Beschäftigte das Glück, von ihrem Arbeitgeber bis zu fünf Tage im Jahr für Weiterbildungen freigestellt zu werden, und das bei voller Fortzahlung des Arbeitsentgelts! Klingt gut, nicht wahr?

Die INCOVIS Akademie ist seit 2018 anerkannte Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg. Sie können mit uns also eine dritte Fördermöglichkeit für Ihre persönliche Weiterentwicklung nutzen.

Für wen ist die Förderung gedacht?

Die Bildungszeitförderung kann für unsere berufliche Weiterbildungen genutzt werden. Sie richtet sich an Beschäftigte mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Beschäftigte, die bereits seit mindestens 12 Monaten beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, haben einen Anspruch auf fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich der Umfang entsprechend.

Und wie funktioniert die Antragstellung?

Bildungszeit beantragen – so geht’s:

  1. Antrag stellen (spätestens 9 Wochen vor Kursbeginn): Schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber einreichen
  2. Unterlagen erhalten: Antragsformular und Infos senden wir Ihnen zu
  3. Entscheidung abwarten (max. 4 Wochen): Keine Reaktion? Dann gilt der Antrag als genehmigt

Unsicher bei der Förderauswahl? Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam die passende Lösung.

 

Weitere Infos zur Bildungszeit Baden-Württemberg hier.

FAQs zur Bildungszeit Baden-Württemberg

Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr.

Ja, die Bildungszeit muss bei Ihrem Arbeitgeber beantragt werden. Dies sollte in der Regel mindestens 9 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme erfolgen. Diese Frist ist eine gesetzliche Vorgabe, die einzuhalten ist.

Ab einem 12-monatigen Beschäftigungsverhältnis können Sie Bildungszeit beantragen.

Während der Bildungszeit erhalten Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Die Kosten für die Weiterbildung tragen Sie selbst, ebenso ggf. anfallende Kosten für Anreise, Unterkunft etc.

In Baden-Württemberg verfällt nicht genutzter Bildungsurlaub am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es gibt keine Möglichkeit, den Restanspruch auf das nächste Jahr zu übertragen. Nicht genutzter Bildungsurlaub kann auch nicht in eine finanzielle Entschädigung umgewandelt werden.

Ja, nach der Bildungszeit sind Sie verpflichtet, weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber zu arbeiten. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, dies im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn Sie während der Bildungszeit krank werden, sollten Sie dies umgehend Ihrem Arbeitgeber mitteilen und eine Krankmeldung einreichen. In diesem Fall wird die Bildungszeit durch die Krankheitstage unterbrochen, und Sie können die verbleibenden Tage später nachholen, sofern dies mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmt ist.

Der Arbeitgeber muss über Anträge auf Bildungszeit der Beschäftigten unverzüglich, spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch entscheiden. Andernfalls gilt die Bewilligung als erteilt.

Ja, Arbeitgeber können den Bildungsurlaubsantrag ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, z. B. bereits viele Kollegen abwesend sind. Auch bei weniger als zehn Beschäftigten im Betrieb zum Jahresbeginn kann der Antrag abgelehnt werden. Weiterhin kann der Arbeitgeber ablehnen, wenn die formalen Voraussetzungen seitens des Antragsstellers nicht eingehalten sind (z.B. Antrag rechtzeitig und schriftlich einzureichen etc.)

Sollte Ihr Arbeitgeber die Bildungszeit nicht genehmigen, können Sie Widerspruch einlegen oder sich eine Schiedsstelle wenden. In der Regel sind Arbeitgeber verpflichtet, die Bildungszeit zu gewähren, sofern alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Der Arbeitgeber kann die Zustimmung zu bereits genehmigtem Bildungsurlaub in dringenden Fällen, wie unvorhergesehenen betrieblichen Gründen oder Krankheit anderer Mitarbeiter, zurücknehmen. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber die nachgewiesenen unvermeidbaren Kosten des Beschäftigten, einschließlich Stornierungskosten.

Spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Weiterbildung müssen Sie dem Arbeitgeber einen  

Teilnahmenachweises einreichen. Diesen erhalten Sie von uns nach Kursende.

// Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns Ansprechpartner: Doreen Lippert-Ilg

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