Allgemeine Geschäftsbedingungen der INCOVIS Akademie GmbH

Organisatorische Rahmenbedingungen / AGB

Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen unserer offenen Seminarveranstaltungen liegen diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für offene Seminare” der INCOVIS Akademie GmbH zugrunde.

Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen muss schriftlich, per Buchung auf unserer Webseite, Fax oder E-Mail erfolgen. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Datenspeicherung

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung mit der automatischen Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung sowie für spätere Informationen einverstanden.

Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für das Seminar wird nach der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Lehrveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit) spätestens bis zum in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen. Die Teilnehmer erhalten zur Bezahlung sämtlicher Entgelte eine Rechnung, die nach Erhalt mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu bezahlen ist. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.

Die INCOVIS Akademie rechnet die Maßnahme bei geförderten Kunden direkt mit der Arbeitsagentur ab – der geförderte Kunde tritt seinen Vergütungsanspruch für die Förderungsmaßnahme bis zur Höhe der insgesamt noch geschuldeten Vergütung für diese Schulung an die INCOVIS Akademie ab, die INCOVIS Akademie nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Sollte die Arbeitsagentur den Förderungsbetrag gleich aus welchem Rechtsgrund direkt an den geförderten Kunden ausbezahlen, so hat der geförderte Kunde den Betrag unverzüglich in der Höhe der noch geschuldeten Vergütung für diese Schulungsmaßnahme an die INCOVIS Akademie weiterzuleiten. Ausnahme ist die Förderung der Qualifizierung von Kurzarbeitergeldbeziehern. Die INCOVIS Akademie rechnet die Maßnahme hierbei mit dem Arbeitgeber des geförderten Kunden ab.

Rücktritt und Kündigung

Sie können Ihre Anmeldung bis 15 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen. Der Widerruf muss dabei schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung bis 5 Werktage vor Seminarstart werden 50 % der Seminargebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Wenn Sie Ihre Anmeldung erst innerhalb von 5 Werktagen vor Seminarbeginn (dabei wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet) stornieren oder zum Seminar nicht erscheinen, stellen wir Ihnen 100 % der Seminargebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Benennung eines Ersatzteilnehmers.

Eine Umbuchung auf einen anderen Seminartermin ist ab 15 Werktagen vor Seminarbeginn nur dann möglich, wenn durch die Absage des Teilnehmers ausreichend Teilnehmer (d. h. die für den Seminartyp abhängige Mindestteilnehmerzahl) im Kurs verbleiben.

Absage von Lehrveranstaltungen

Wir behalten uns vor, Seminare bis 5 Werktage vor Seminarbeginn aus wichtigen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) abzusagen. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche (z. B. Schadenersatz für bereits gebuchte Hotelzimmer, Bahn- oder Flugticket) bestehen nicht.

Wechsel des Trainers oder Unterrichtsortes

Details im Ablauf des Programms sowie der Einsatz der angekündigten Trainer können aus wichtigen Gründen unter Wahrung des Gesamtcharakters und des hohen Qualitätsstandards der INCOVIS Akademie Seminare geändert werden. Ein Wechsel der Trainer oder des Unterrichtsortes berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts.

Änderungsvorbehalt

Unser Seminarangebot wird fortlaufend aktualisiert. Auf unserer Website (www.incovis.com/akademie/) finden Sie alle Informationen stets tagesaktuell. Wir behalten uns notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen bei unseren Seminaren vor, soweit diese den Gesamtcharakter des betreffenden Seminars nicht wesentlich verändern. Im Rahmen von organisatorischen Änderungen behalten wir uns vor, Termine und Durchführungsorte zu ändern.

Copyright

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Urheber- und Markenrechte.

Haftung

In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haften wir jedoch nicht. Wir haften nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

Ihre Schadensersatzansprüche können von uns nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit anerkannt werden. Unsere Haftung ist im Fall grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die wir eine Garantie übernommen haben, auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Den Einwand des Mitverschuldens behalten wir uns jedoch vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden, nach Kenntnis der Anspruchsgrundlage. Die Verjährung tritt spätestens 2 Jahre nach Entstehung des Anspruchsgrundes ein.

Eingetragene Warenzeichen

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.

Sonstiges

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.

Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt.