Unsere Fördermöglichkeiten



Weiterbildung kostet. Glücklicherweise gibt es verschiedene Fördertöpfe für „Bildungshungrige“. Ob Unterstützung vom Bund, vom Land Baden-Württemberg oder vom Arbeitgeber – die Zuschussmöglichkeiten sind vielfältig. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, mit Zuschüssen Ihre persönliche Weiterentwicklung zu unterstützen.
  1. Europäischer Sozialfond (ESF) Baden-Württemberg:
    Eine Chance für alle, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten

Für Teilnehmende unserer offenen Seminare und Lehrgänge, deren Wohn- oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg liegt, können wir einen Zuschuss von 25% – 50% der Seminarnettokosten (exkl. Lizenz- und Zertifizierungsgebühren) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Baden-Württemberg beantragen.

Wer wird gefördert?

Wenn Sie zu einer der folgenden Zielgruppen gehören und in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, sind Sie wahrscheinlich förderberechtigt:

  • Beschäftigte aus Unternehmen (mit Ausnahme der Beschäftigten von Transfergesellschaften)
  • UnternehmerInnen, Selbständige und FreiberuflerInnen,
  • ExistenzgründerInnen und Gründungswillige
  • Berufliche WiedereinsteigerInnen

Wie bekommen Sie die Förderung?

Die Beantragung der Förderung erfolgt komplett durch uns. Die Förderung ist unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Wir prüfen gern, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Voraussetzung hierfür ist eine positive Zielgruppenabfrage vor Kursbeginn. Diese schicken wir Ihnen gern zu.

  1. Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Mit einem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildung für Beschäftigte, Arbeitssuchende und Wiedereinsteiger. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bieten wir Ihnen Weiterbildungen, die über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz haben z. B. Unternehmen je nach Unternehmensgröße die Möglichkeit, für die Qualifizierung und Zertifizierung ihrer MitarbeiterInnen sowohl bis zu 100% Zuschüsse zu den Lehrgangskosten als auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung zu erhalten. Eine Förderung ist für folgende Zielgruppen möglich:

Wer wird gefördert?

  • Beschäftige in Unternehmen, die sich in Kurzarbeit befinden
  • Beschäftigte, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder die eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Der Umfang der Förderung für Unternehmen und Beschäftigte orientiert sich dabei an der Unternehmensgröße
  • Arbeitssuchende, die ihre Chancen auf eine neue Beschäftigung steigern wollen.

Infografik: „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“

Über die einzelnen Zugangsvoraussetzungen beraten wir Sie gerne.

Wie bekommen Sie die Förderung?

Für Unternehmen und Beschäftigte in Kurzarbeit gilt: Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der Arbeitgeber als auch die Beschäftigen selbst auf die für ihre Agentur für Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch auf die Förderung geprüft und festgestellt, ob eine Förderung möglich ist. Bei Erfüllung der Förderbedingungen wird in der Regel ein Bildungsgutschein an den oder die Beschäftige ausgehändigt.

Sind Sie arbeitssuchend und möchten sich gern weiterbilden? Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder in Ihrem Jobcenter zu den Fördervoraussetzungen beraten. Sind diese erfüllt, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, den Sie dann gerne bei uns einlösen können.

Hier finden Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Hier geht es zu unseren Angeboten im Kursnet.

  1. Bildungszeit Baden-Württemberg

Die INCOVIS Akademie ist anerkannter Bildungsträger nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.

Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
  • Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht

Wie bekommen Sie die Förderung?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Bildungsträger eingereicht werden. Das Antragsformular und weitere Informationen schicken wir Ihnen gern zu.

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