Wer beruflich vorankommen will, braucht Zeit für Weiterbildung – und genau die fehlt im Arbeitsalltag oft. Der Bildungsurlaub schafft dafür einen gesetzlichen Rahmen: Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freigestellt werden – in der Regel unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Je nach Bundesland gelten dafür unterschiedliche Regelungen. Entsprechend wird der Anspruch auch unterschiedlich bezeichnet, etwa als Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung.
Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat, welche Voraussetzungen gelten, wie der Antrag abläuft und was während der Freistellung mit Gehalt und Kosten passiert. So wissen Sie genau, worauf es ankommt und wie Sie den Bildungsurlaub für ein Seminar nutzen, das zu Ihrer Karriere passt.
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit ist in Baden-Württemberg der gesetzlich geregelte Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung für bestimmte anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt, während die Beschäftigten an der anerkannten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
Der Unterschied zum Erholungsurlaub ist entscheidend: Erholungsurlaub dient der Regeneration, Bildungszeit der Teilnahme an einer anerkannten Bildungsmaßnahme. Es geht also nicht darum, zusätzliche freie Tage zu gewinnen, sondern darum, Zeit für Weiterbildung zu schaffen.
Das kann bedeuten, fachliche oder methodische Kompetenzen zu erweitern, neue Perspektiven zu gewinnen oder sich auf berufliche Veränderungen vorzubereiten.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
In Baden-Württemberg können Beschäftigte Bildungszeit für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen in Anspruch nehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung ist unter anderem, dass der Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg liegt und das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten beim gleichen Arbeitgeber besteht. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf bis zu fünf Arbeitstage Bildungszeit pro Kalenderjahr. Bei einer Teilzeitbeschäftigung reduziert sich der Umfang entsprechend.
Übrigens haben auch Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) einen Anspruch auf Bildungszeit.
Haben Auszubildende Anspruch?
Ja – auch Auszubildende können in Baden-Württemberg Bildungszeit in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht.
Für Auszubildende beträgt der Anspruch insgesamt fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungszeit. Anders als bei Beschäftigten kann Bildungszeit während der Ausbildung jedoch nicht für berufliche Weiterbildung genutzt werden. Der Anspruch ist auf politische Weiterbildung und die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten beschränkt.
Gibt es Einschränkungen bei kleinen Betrieben?
Auch die Größe des Betriebs kann eine Rolle spielen. In Baden-Württemberg kann ein Arbeitgeber den Anspruch auf Bildungszeit ablehnen, wenn im Betrieb am 1. Januar eines Jahres weniger als zehn Beschäftigte tätig sind. Auszubildende und andere Personen, die zu ihrer Berufsbildung beschäftigt sind, werden bei dieser Grenze nicht mitgezählt.
Eine Ablehnung ist außerdem möglich, wenn bereits zehn Prozent der den Beschäftigten für das betreffende Jahr zustehenden Bildungszeit genommen oder bewilligt wurde. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Inanspruchnahme der Bildungszeit auch mit den betrieblichen Abläufen vereinbar bleibt.
Umfang: Wie viel Bildungsurlaub steht mir zu?
Beschäftigte in Baden-Württemberg haben grundsätzlich Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungszeit pro Kalenderjahr. Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von weniger als fünf Tagen pro Woche reduziert sich der Anspruch entsprechend.
Nicht genutzte Bildungszeit kann nicht ins nächste Kalenderjahr übertragen oder über mehrere Jahre angespart werden. Wer seinen Anspruch in einem Jahr nicht vollständig nutzt, kann die verbleibenden Tage also nicht im Folgejahr zusätzlich in Anspruch nehmen.
Auch kürzere Weiterbildungen sind möglich: Wenn eine Bildungsmaßnahme beispielsweise zwei Arbeitstage dauert und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können dafür entsprechend zwei Tage Bildungszeit in Anspruch genommen werden.
Welche Themen sind förderfähig?
Bildungszeit kann in Baden-Württemberg für drei Bereiche in Anspruch genommen werden:
- Berufliche Weiterbildung: Dazu gehören Maßnahmen, die berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, erneuern, verbessern oder erweitern. Die Weiterbildung muss einen Bezug zur aktuell ausgeübten Hauptbeschäftigung haben oder zumindest mittelbar für den Arbeitgeber von Vorteil sein. Dazu können beispielsweise Fachweiterbildungen sowie Maßnahmen in den Bereichen Führung, Kommunikation oder Projektmanagement gehören.
- Politische Weiterbildung: Sie soll Beschäftigte zur Teilhabe und Mitwirkung am politischen Leben befähigen. Dazu gehören beispielsweise Veranstaltungen, die politischen oder staatsbürgerlichen Zwecken dienen.
- Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten: Bildungszeit kann außerdem für Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden, die auf bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten vorbereiten, etwa in den Bereichen Sport, Amateurmusik, Amateurtheater oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Voraussetzungen an Veranstaltung und Anbieter
Damit eine Veranstaltung als Bildungszeit genutzt werden kann, müssen neben den inhaltlichen auch weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. In Baden-Württemberg ist entscheidend, dass der Anbieter als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt ist und die konkrete Bildungsmaßnahme die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Für berufliche Weiterbildungen gilt unter anderem: Die Maßnahme muss einen Bezug zur aktuellen beruflichen Tätigkeit haben und der Erweiterung oder Verbesserung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten dienen. Außerdem sind mindestens sechs Zeitstunden Unterricht pro Tag erforderlich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind auch digitale Lernanteile möglich, sofern die Präsenzzeit überwiegt.
So läuft die Beantragung ab
Bildungszeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt werden. In Baden-Württemberg muss der Antrag spätestens neun Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme eingegangen sein. Dem Antrag sind die erforderlichen Angaben zur Veranstaltung und zur Bildungseinrichtung beizufügen.
Der Arbeitgeber muss einen Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich ablehnen, wenn er die Bildungszeit nicht gewähren kann. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Ablehnung, gilt die Bildungszeit als bewilligt. Eine Ablehnung ist nur aus den im Bildungszeitgesetz genannten Gründen möglich, beispielsweise bei dringenden betrieblichen Belangen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber ablehnt?
Wird der Antrag abgelehnt, sollte zunächst geprüft werden, aus welchem gesetzlichen Grund die Ablehnung erfolgt ist. Bei Unsicherheiten können sich Beschäftigte beispielsweise an ihre Gewerkschaft oder eine Rechtsberatung wenden.
Gehalt, Kosten und Nachweis
Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Die Kosten für die Weiterbildung selbst tragen Beschäftigte grundsätzlich selbst, sofern der Arbeitgeber keine Kostenübernahme oder Beteiligung anbietet. Auch Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung können geprüft werden.
Nach der Teilnahme erhalten Beschäftigte eine Teilnahmebescheinigung, die dem Arbeitgeber als Nachweis vorgelegt werden kann.
Häufige Fragen zur Bildungszeit Baden-Württemberg
Gilt Bildungsurlaub auch für Studierende und Hochschulkurse?
Für Studierende gilt der Anspruch auf Bildungszeit in Baden-Württemberg grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme sind Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW): Sie können nach mindestens zwölf Monaten Studienzeit Bildungszeit in Anspruch nehmen. Der Anspruch beträgt fünf Arbeitstage für die gesamte Studienzeit und ist auf politische Weiterbildung sowie die Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten beschränkt.
Wo finde ich passende Angebote und Kurse?
Die INCOVIS Akademie ist als Bildungseinrichtung für Bildungszeit in Baden-Württemberg anerkannt. Unsere Weiterbildungen können für Bildungszeit genutzt werden: von Projektmanagement über Prozessmanagement bis zu Leadership & Coaching.
Kann ich Bildungsurlaub und Fördermittel kombinieren?
Bildungszeit regelt die Freistellung von der Arbeit, Fördermittel wie der Bildungsgutschein können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Weiterbildung übernehmen. Ob beides miteinander kombiniert werden kann, hängt von der individuellen Situation und der jeweiligen Weiterbildung ab. Wie die Finanzierung in der Praxis funktionieren kann, erklärt der Artikel Weiterbildung finanzieren: Bildungsgutschein, Bildungszeit BW und weitere Fördermöglichkeiten.
Fazit: Bildungsurlaub in Baden-Württemberg nutzen
Bildungszeit schafft Raum für Weiterbildung, ohne dass Beschäftigte dafür auf ihr Arbeitsentgelt verzichten müssen. Wer die Voraussetzungen kennt und den Antrag rechtzeitig stellt, kann die fünf Tage gezielt für die eigene berufliche Weiterentwicklung nutzen.